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Zuschuss zum Treppenlift: 4.180 Euro von der Pflegekasse

Bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse je Maßnahme, dazu Mittel der KfW. Der häufigste Fehler kostet den ganzen Zuschuss: erst beauftragen, dann beantragen.

Stand: 28. Juli 2026

Wohnraum
Symbolbild · Design by Matt, stocksnap · CC0 1.0 (gemeinfrei) · Bildnachweis

Es gibt drei Töpfe, aus denen ein Treppenlift mitfinanziert werden kann. Sie schließen sich nicht gegenseitig aus, folgen aber jeweils eigenen Regeln.

1. Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro

Rechtsgrundlage ist § 40 Absatz 4 SGB XI, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad, bereits Stufe 1 genügt, und die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen.

Der Zuschuss gilt je Maßnahme, nicht einmalig im Leben. Wenn sich die Pflegesituation später wesentlich ändert, ist eine erneute Förderung möglich. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, etwa ein Ehepaar mit jeweils eigenem Pflegegrad, addieren sich die Ansprüche auf bis zu 16.720 Euro.

So läuft der Antrag:

  1. Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs einholen, idealerweise zwei oder drei
  2. Formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen, Kostenvoranschlag beilegen
  3. Kurz begründen, warum die Maßnahme nötig ist, gern mit Bezug auf das Gutachten
  4. Bewilligung abwarten
  5. Erst danach beauftragen
  6. Rechnung einreichen, Auszahlung erfolgt in der Regel als Erstattung

Punkt 4 ist der entscheidende. Ein bereits erteilter Auftrag oder eine begonnene Montage führen fast immer zur Ablehnung.

2. KfW: unabhängig vom Pflegegrad

Das Programm Altersgerecht Umbauen fördert Barrierereduzierung ohne Pflegegrad und ohne Altersgrenze. Es gibt eine Zuschussvariante und ein zinsgünstiges Darlehen. Die Mittel für den Zuschuss sind haushaltsabhängig und zeitweise erschöpft, das Darlehen steht dagegen dauerhaft zur Verfügung.

Auch hier gilt: Antrag vor Beginn. Bei der KfW läuft der Kreditantrag über die Hausbank, der Zuschuss direkt über das KfW-Zuschussportal.

3. Steuer: 20 Prozent der Lohnkosten

Nach § 35a EStG lassen sich 20 Prozent der Arbeitskosten von Handwerkerleistungen direkt von der Steuerschuld abziehen, maximal 1.200 Euro im Jahr. Das gilt für den Montageanteil, nicht für das Material.

Zwei Bedingungen: Die Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen, und sie muss überwiesen werden. Barzahlung wird nicht anerkannt. Was bereits über Pflegekasse oder KfW erstattet wurde, darf nicht zusätzlich geltend gemacht werden.

Eine sinnvolle Reihenfolge

Zuerst den Pflegegrad klären, falls noch keiner vorliegt, denn er ist der Schlüssel zu den 4.180 Euro. Dann Kostenvoranschläge einholen. Dann parallel Pflegekasse und gegebenenfalls KfW beantragen. Erst nach den Bescheiden beauftragen. Am Ende den verbliebenen Lohnkostenanteil in der Steuererklärung ansetzen.

Wie man zum Pflegegrad kommt, steht unter Pflegegrad beantragen. Die Preisspannen, gegen die Sie den Zuschuss rechnen, finden Sie unter Treppenlift Kosten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für einen Treppenlift?

Bis zu 4.180 Euro je wohnumfeldverbessernder Maßnahme. Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einem Haushalt, sind bis zu 16.720 Euro möglich. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 1.

Muss ich den Zuschuss vor dem Kauf beantragen?

Ja. Die Maßnahme darf erst nach der Bewilligung beginnen. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Anspruch in aller Regel vollständig. Ein Kostenvoranschlag reicht für den Antrag aus.

Bekomme ich den Zuschuss nur einmal?

Nein. Der Betrag gilt je Maßnahme. Verändert sich die Pflegesituation dauerhaft, etwa durch einen höheren Pflegegrad, kann eine erneute Maßnahme bezuschusst werden.

Quellen

  • Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), § 40 Absatz 4
  • KfW-Programme 455-B (Zuschuss) und 159 (Kredit), Altersgerecht Umbauen
  • Einkommensteuergesetz (EStG), § 35a zu Handwerkerleistungen