Rürup-Rente: Für wen die Basisrente rechnet
Die Basisrente wirkt fast ausschließlich über die Steuer. Wer wenig Steuern zahlt, hat von ihr wenig, und kommt an das Geld nie wieder heran.

Die Basisrente, nach ihrem Namensgeber meist Rürup-Rente genannt, wurde für Selbstständige geschaffen, die keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung und keinen zu Riester haben. Sie ist konsequent auf Altersversorgung ausgelegt und entsprechend unflexibel.
Der Steuervorteil ist der einzige Vorteil
Beiträge zur Basisrente sind als Sonderausgaben abziehbar, seit 2023 zu 100 Prozent bis zu einem Höchstbetrag. Dieser Höchstbetrag ist an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und wird jährlich angepasst; er liegt im Bereich von rund 30.000 Euro für Alleinstehende und dem doppelten Betrag für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Den genauen Wert für das laufende Jahr nennt das Bundesministerium der Finanzen.
Auf den Höchstbetrag werden bereits gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken angerechnet. Bei Angestellten ist der verbleibende Spielraum deshalb oft klein.
Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent bedeutet ein Beitrag von 10.000 Euro eine Steuerersparnis von rund 4.200 Euro. Genau darin liegt der Reiz, und genau daran hängt alles.
Was Sie dafür aufgeben
Die Basisrente ist bewusst so konstruiert, dass sie einer gesetzlichen Rente ähnelt:
- Nicht kündbar. Es gibt keinen Rückkaufswert.
- Nicht kapitalisierbar. Eine Einmalauszahlung ist ausgeschlossen, das Kapital fließt ausschließlich als lebenslange Rente.
- Nicht beleihbar und nicht übertragbar.
- Nicht vererbbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ohne Zusatz verfällt das Guthaben beim Tod zugunsten der Versichertengemeinschaft.
- Auszahlung frühestens ab 62.
Möglich ist lediglich die Beitragsfreistellung. Der Vertrag ruht dann bis zum Rentenbeginn.
Die Zusatzbausteine kosten Rendite
Wer Angehörige absichern will, kann eine Hinterbliebenenrente oder eine Rentengarantiezeit einschließen. Beides ist zulässig, verringert aber die eigene Rente spürbar, weil das Kapital auf mehr Risiken verteilt wird. Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung lässt sich ebenfalls einschließen, wodurch die Beiträge insgesamt absetzbar werden. Das kann sinnvoll sein, koppelt aber zwei Verträge aneinander, die getrennt oft flexibler wären.
Die Auszahlungsphase
Die Rente wird nachgelagert besteuert, mit demselben Kohortenprinzip wie die gesetzliche Rente: Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent steuerpflichtig, der Rest wird als fester Eurobetrag festgeschrieben, siehe Rente und Steuern.
Krankenversicherungsbeiträge fallen für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner auf die Basisrente grundsätzlich nicht an, weil sie kein Versorgungsbezug im Sinne des SGB V ist. Das ist ein realer Vorteil gegenüber der Betriebsrente. Für freiwillig Versicherte gilt das nicht.
Worauf beim Vertrag zu achten ist
- Effektivkosten. Bei einem Produkt, aus dem man nicht mehr herauskommt, wiegen Kosten besonders schwer.
- Garantierter Rentenfaktor. Ohne Garantie ist die spätere Rente offen.
- Flexibilität bei den Beiträgen. Selbstständige haben schwankende Einkünfte. Ein Vertrag, der Zuzahlungen und Aussetzen erlaubt, passt besser als einer mit starrem Plan.
- Fondsgebunden oder klassisch. Fondsgebundene Varianten bieten mehr Renditechance, klassische mehr Planbarkeit.
Die ehrliche Einordnung
Die Basisrente rechnet sich bei hoher aktueller Steuerlast, langer Laufzeit und der Sicherheit, das Geld bis zur Rente nicht zu brauchen. Fehlt eine dieser Bedingungen, ist ein flexibles Wertpapierdepot in vielen Fällen die passendere Lösung, auch ohne Förderung, siehe ETF als Altersvorsorge.
Diese Seite erklärt die Mechanik und ersetzt keine Beratung. Für eine produktunabhängige Einschätzung kommen Verbraucherzentralen und Honorarberater in Frage.
Häufige Fragen
Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?
Vor allem für Selbstständige und Freiberufler mit hoher Steuerlast, die keinen Zugang zu Riester oder betrieblicher Altersvorsorge haben. Bei niedrigem Steuersatz bleibt vom Vorteil wenig übrig.
Kann ich die Rürup-Rente kündigen?
Nein. Die Basisrente ist nicht kündbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht kapitalisierbar. Möglich ist nur die Beitragsfreistellung. Das eingezahlte Kapital fließt ausschließlich als lebenslange Rente.
Ist die Rürup-Rente vererbbar?
Grundsätzlich nicht. Ohne Zusatzvereinbarung verfällt das Kapital beim Tod. Eine Hinterbliebenenabsicherung oder Rentengarantiezeit lässt sich einschließen, kostet aber Rendite.
Quellen
- Einkommensteuergesetz (EStG), § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b und § 22
- Bundesministerium der Finanzen, Schreiben zur steuerlichen Förderung der Altersvorsorge
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