ETF als Altersvorsorge: Chancen, Risiken und der Zeithorizont
Ein Wertpapierdepot bekommt keine Förderung, dafür bleibt es jederzeit verfügbar und die Kosten sind sichtbar. Der Preis dafür sind Schwankungen, die man aushalten muss.

Ein Depot ist kein Altersvorsorgeprodukt im rechtlichen Sinn. Es ist schlicht ein Konto für Wertpapiere. Genau darin liegen seine Stärken und seine Schwächen.
Was dafür spricht
Volle Verfügbarkeit. Kein Mindestalter, keine schädliche Verwendung, keine Rückzahlung von Förderung. Wer das Geld mit 58 für einen barrierefreien Umbau braucht, nimmt es.
Sichtbare Kosten. Ein breit streuender Index-ETF liegt bei laufenden Kosten von etwa 0,05 bis 0,25 Prozent jährlich. Bei geförderten Versicherungsprodukten sind Effektivkosten von 1,5 Prozentpunkten und mehr üblich. Über 20 Jahre ist das ein sehr großer Unterschied.
Keine Beitragsgarantie, die bremst. Ohne Garantiezwang kann das Kapital vollständig in Aktien investiert bleiben, solange der Anlagehorizont das zulässt.
Vererbbar. Das Depot geht in den Nachlass, anders als bei der Basisrente.
Was dagegen spricht
Keine Förderung. Weder Zulagen noch Sonderausgabenabzug in der Ansparphase.
Schwankungen. Breit streuende Aktienmärkte haben historisch Rückgänge von 40 bis 50 Prozent erlebt und Jahre gebraucht, um sich zu erholen. Wer in einer solchen Phase verkaufen muss, realisiert den Verlust.
Keine lebenslange Rente. Ein Depot zahlt nicht bis zum Lebensende. Die Entnahme muss selbst geplant werden, und das Risiko, länger zu leben als das Geld reicht, bleibt beim Anleger.
Disziplin nötig. Es gibt niemanden, der einen daran hindert, in einer Krise zu verkaufen.
Der Anlagehorizont bestimmt den Aktienanteil
Die entscheidende Größe ist nicht das Alter, sondern die Zeit bis zur Entnahme, und die endet nicht am Rentenbeginn. Wer mit 65 in Rente geht und das Depot über 25 Jahre entnimmt, hat für den zuletzt entnommenen Teil noch immer einen sehr langen Horizont.
Üblich ist deshalb, den Aktienanteil über die Jahre zu reduzieren, aber nicht auf null. Wie hoch er sein soll, ist eine Frage der persönlichen Belastbarkeit, nicht eine mit allgemeingültiger Antwort.
Die Steuerseite
Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zwei Erleichterungen mildern das:
- Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro je Person, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Der Freistellungsauftrag muss bei der Bank eingerichtet werden, sonst wird sofort besteuert.
- Teilfreistellung von 30 Prozent der Erträge bei Aktienfonds mit einer Aktienquote über 50 Prozent.
Die Vorabpauschale besteuert bei thesaurierenden Fonds jährlich einen fiktiven Mindestertrag. Sie wird beim späteren Verkauf angerechnet, sodass unter dem Strich nichts doppelt besteuert wird. Wichtig ist nur, dass auf dem Verrechnungskonto zum Jahresanfang Geld liegt, sonst bucht die Bank ins Minus.
Kombination statt Entweder-oder
In der Praxis schließen sich die Wege nicht aus. Ein geförderter Vertrag mit hoher Zulagenquote und daneben ein kostengünstiges Depot für den flexiblen Teil ist eine häufige Aufteilung. Welche Gewichtung passt, hängt an Steuersatz, Familiensituation und Zeithorizont, siehe Private Altersvorsorge.
Ausdrücklich keine Anlageberatung
Dieser Text erklärt Mechanik und Steuerregeln. Er enthält keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt und keine Aussage darüber, ob eine Wertpapieranlage für Sie geeignet ist. Diese Frage hängt an Umständen, die wir nicht kennen. Produktunabhängige Beratung bieten Verbraucherzentralen und Honorarberater.
Häufige Fragen
Sind ETFs für die Altersvorsorge geeignet?
Breit streuende Aktien-ETFs gelten als eine Möglichkeit, langfristig Vermögen aufzubauen. Sie bieten keine Garantie und können zwischenzeitlich deutlich an Wert verlieren. Wie hoch der Aktienanteil sein sollte, hängt vom Anlagehorizont und von der eigenen Belastbarkeit ab.
Wie werden Erträge besteuert?
Über die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro je Person. Bei Aktienfonds bleibt zusätzlich eine Teilfreistellung von 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
Was ist die Vorabpauschale?
Eine jährliche Vorabbesteuerung thesaurierender Fonds. Sie wird auf Basis eines Basiszinses berechnet und bei Verkauf auf den Gewinn angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.
Quellen
- Investmentsteuergesetz (InvStG), §§ 18 und 20 zu Vorabpauschale und Teilfreistellung
- Einkommensteuergesetz (EStG), § 20 Absatz 9 zum Sparer-Pauschbetrag
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