Riester-Rente kündigen: Folgen, Alternativen, Beitragsfreistellung
Kündigen heißt bei Riester: alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. In den meisten Fällen ist die Beitragsfreistellung der bessere Weg.

Wer mit seinem Riester-Vertrag unzufrieden ist, denkt zuerst an Kündigung. Das ist fast immer die teuerste der verfügbaren Optionen.
Was Kündigung tatsächlich kostet
Eine Kündigung mit Auszahlung des Guthabens ist eine schädliche Verwendung im Sinne des Gesetzes. Die Folgen:
- Alle erhaltenen Zulagen werden zurückgefordert
- Die über den Sonderausgabenabzug erlangten Steuervorteile werden zurückgefordert
- Die im Vertrag erzielten Erträge sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern
- Zusätzlich fallen häufig Stornokosten des Anbieters an
Bei einem Vertrag mit 15 Jahren Laufzeit und Kindern können allein die Zulagen mehrere tausend Euro betragen. Was nach Rückzahlung übrig bleibt, liegt oft unter der Summe der eigenen Einzahlungen.
Die vier Alternativen
1. Beitragsfreistellung. Der ruhige Weg. Sie zahlen nicht mehr ein, der Vertrag bleibt bestehen, die bisherige Förderung bleibt unangetastet. Das Kapital wird weiter verzinst oder angelegt und später als Rente ausgezahlt. Das ist in den meisten Fällen die richtige Entscheidung, wenn der Vertrag nicht mehr passt.
Nachteil: Bei sehr kleinen Guthaben können laufende Kosten den Bestand aufzehren. Prüfen Sie deshalb, welche Verwaltungskosten bei ruhendem Vertrag anfallen.
2. Beitrag reduzieren. Statt ganz aufzuhören, den Beitrag auf den Sockelbetrag von 60 Euro jährlich senken. Damit bleiben Sie im Vertrag, verlieren aber den größten Teil der Zulagen, weil diese anteilig gekürzt werden. Sinnvoll als Übergangslösung.
3. Anbieterwechsel. Wenn das Produkt das Problem ist und nicht die Riester-Förderung, wechseln Sie den Anbieter. Das Kapital wird übertragen, die Förderung bleibt vollständig erhalten. Achten Sie auf Wechselgebühren, die der abgebende Anbieter erheben darf, und auf die Kostenstruktur beim neuen.
4. Wohn-Riester. Das Guthaben lässt sich für den Bau, Kauf oder barrierefreien Umbau einer selbst genutzten Immobilie entnehmen. Das ist keine schädliche Verwendung. Die entnommenen Beträge werden auf einem Wohnförderkonto erfasst und im Alter nachgelagert besteuert.
Gerade der barrierefreie Umbau ist ein Weg, der wenig bekannt ist und im Kontext dieser Seite naheliegt, siehe Barrierefreies Bad.
Wann Kündigung trotzdem richtig sein kann
Es gibt Konstellationen, in denen der Verlust hinnehmbar ist:
- Der Vertrag ist sehr jung, es wurde wenig Förderung vereinnahmt
- Es besteht eine akute finanzielle Notlage, und andere Mittel fehlen
- Der Vertrag hat extrem hohe laufende Kosten, die auch bei Beitragsfreistellung weiterlaufen und den Bestand aufzehren
In diesen Fällen sollte man den konkreten Rückkaufswert und die Rückforderungssumme beim Anbieter und bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen schriftlich erfragen, bevor man entscheidet.
Vor der Entscheidung
Fordern Sie beim Anbieter eine Aufstellung an: aktueller Rückkaufswert, Summe der eigenen Beiträge, Summe der erhaltenen Zulagen, Effektivkosten und die Kosten bei Beitragsfreistellung. Mit diesen fünf Zahlen lässt sich die Entscheidung sachlich treffen.
Eine unabhängige Zweitmeinung geben die Verbraucherzentralen. Vom Berater, der den Vertrag vermittelt hat, ist eine neutrale Einschätzung strukturell nicht zu erwarten.
Wie die Förderung überhaupt funktioniert, steht unter Riester-Rente.
Häufige Fragen
Was passiert bei einer Kündigung der Riester-Rente?
Die Kündigung gilt als schädliche Verwendung. Sämtliche erhaltenen Zulagen und die über den Sonderausgabenabzug erlangten Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Zusätzlich sind die Erträge zu versteuern.
Was ist Beitragsfreistellung?
Sie zahlen nichts mehr ein, der Vertrag läuft aber weiter. Die bereits erhaltene Förderung bleibt erhalten und muss nicht zurückgezahlt werden. Das angesparte Kapital wird später als Rente ausgezahlt.
Kann ich den Anbieter wechseln?
Ja. Ein Anbieterwechsel ist keine schädliche Verwendung. Das Kapital wird auf einen anderen zertifizierten Riester-Vertrag übertragen, die Förderung bleibt bestehen. Es können Wechselgebühren anfallen.
Quellen
- Einkommensteuergesetz (EStG), §§ 93 und 94 zur schädlichen Verwendung
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), § 1 Absatz 1 Nummer 10
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