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Die fünf Pflegegrade im Überblick

Fünf Pflegegrade, festgelegt über ein Punktesystem von 0 bis 100. Ab 12,5 Punkten beginnt Pflegegrad 1, ab 90 Punkten Pflegegrad 5.

Stand: 28. Juli 2026

Pflegende Person und aeltere Person
Symbolbild · Direct Media, stocksnap · CC0 1.0 (gemeinfrei) · Bildnachweis

Die Pflegegrade haben 2017 die früheren Pflegestufen abgelöst. Der wichtigste Unterschied: Bewertet wird nicht mehr der Zeitaufwand für die Pflege, sondern der Grad der Selbstständigkeit. Davon profitieren besonders Menschen mit Demenz, die im alten System oft leer ausgingen.

Die Punkteschwellen

PflegegradPunkteBeschreibung
112,5 bis unter 27Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
227 bis unter 47,5Erhebliche Beeinträchtigung
347,5 bis unter 70Schwere Beeinträchtigung
470 bis unter 90Schwerste Beeinträchtigung
590 bis 100Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Die Leistungen 2026 im Vergleich

Leistung monatlichPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €42 €42 €42 €42 €
Vollstationäre Pflege131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €

Zusätzlich in allen Graden: Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 Euro je Maßnahme, Pflegeberatung nach § 7a und Zuschuss zu Hausnotrufsystemen.

Ab Pflegegrad 2 kommen hinzu: Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie der Anspruch auf Pflegekurse für Angehörige.

Die Schwelle zwischen 1 und 2

Der Sprung von Pflegegrad 1 auf 2 ist der größte im ganzen System. Pflegegrad 1 bringt rund 173 Euro monatlichen Gegenwert plus einmalige Zuschüsse. Pflegegrad 2 bringt zusätzlich 347 Euro Pflegegeld und öffnet Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, was noch einmal mehrere tausend Euro im Jahr bedeuten kann.

Genau deshalb lohnt bei einer Einstufung knapp unter 27 Punkten der genaue Blick ins Gutachten.

Pflegegeld oder Sachleistung

Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn Angehörige oder Bekannte pflegen. Es ist steuerfrei und muss nicht abgerechnet werden.

Pflegesachleistung bedeutet, dass ein ambulanter Dienst pflegt und direkt mit der Kasse abrechnet. Die Beträge sind höher, weil professionelle Leistung teurer ist.

Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen. Wer etwa 40 Prozent der Sachleistung nutzt, erhält 60 Prozent des Pflegegeldes. Das ist der Regelfall in vielen Haushalten.

Wenn der Grad nicht passt

Der Bescheid kommt mit einer Frist von vier Wochen für den Widerspruch. Bevor Sie ihn schreiben, fordern Sie das vollständige Gutachten an, siehe Widerspruch gegen den Pflegegrad.

Die Einzelheiten zu den beiden häufigsten Stufen finden Sie unter Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2.

Häufige Fragen

Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?

Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Maximal sind 100 Punkte erreichbar.

Was ändert sich zwischen Pflegegrad 1 und 2?

Deutlich viel. Pflegegrad 1 umfasst im Wesentlichen Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Beratung und Zuschüsse für Umbauten. Erst ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Kann ein Pflegegrad wieder herabgestuft werden?

Ja, wenn sich die Selbstständigkeit verbessert, etwa nach einer Reha. Die Pflegekasse kann eine Wiederholungsbegutachtung veranlassen. Gegen eine Herabstufung ist ebenso Widerspruch möglich wie gegen eine zu niedrige Einstufung.

Quellen

  • Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), §§ 15, 28a, 36 bis 45b
  • Leistungsbeträge Stand 2026, unverändert seit 1. Januar 2025

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