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Pflegegrad 1: Welche Leistungen es gibt

Pflegegrad 1 bringt kein Pflegegeld, aber rund 2.000 Euro an Leistungen im Jahr plus Zuschüsse für Umbauten. Vieles davon verfällt ungenutzt, weil es nicht abgerufen wird.

Stand: 28. Juli 2026

Unterstuetzung im Alltag
Symbolbild · Direct Media, stocksnap · CC0 1.0 (gemeinfrei) · Bildnachweis

Pflegegrad 1 gilt als der Grad, bei dem es nichts gibt. Das stimmt nicht. Es gibt nur kein Geld zur freien Verfügung, und deshalb wird der Anspruch häufig nicht genutzt.

Was tatsächlich zur Verfügung steht

LeistungBetragZweck
Entlastungsbetrag131 € monatlichHaushaltshilfe, Betreuung, Alltagsbegleitung
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 € monatlichHandschuhe, Desinfektion, Bettschutz
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmebis 4.180 € je MaßnahmeUmbauten, Treppenlift, Duschumbau
HausnotrufZuschuss zu den KostenSicherheit im Alleinleben
Pflegeberatung nach § 7akostenfreiOrientierung, Antragshilfe
Pflegekurse für AngehörigekostenfreiSchulung
Vollstationäre Pflege131 € monatlichZuschuss im Heim

Rechnet man Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zusammen, sind das 173 Euro monatlich oder 2.076 Euro im Jahr, ohne die einmaligen Zuschüsse.

Der Entlastungsbetrag ist der wichtigste Posten

131 Euro im Monat klingen wenig, sind aber jährlich 1.572 Euro. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet. Verwendbar ist er für:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Alltagsbegleitung oder Betreuungsgruppen
  • Haushaltshilfe über einen anerkannten Dienst
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Leistungen ambulanter Pflegedienste, bei Pflegegrad 1 auch für Körperpflege

Der wichtigste Punkt: Der Anbieter muss nach Landesrecht anerkannt sein. Die Nachbarin, die einkaufen geht, ist es in der Regel nicht. Welche Dienste anerkannt sind, sagt Ihnen die Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt.

Verfall: Nicht genutzte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres nachholen. Wer also 2026 nichts abruft, kann bis Ende Juni 2027 noch bis zu 1.572 Euro geltend machen. Danach ist das Geld weg.

Die 42 Euro für Pflegehilfsmittel

Gemeint sind Verbrauchsprodukte: Einmalhandschuhe, Flächen- und Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz. Es ist eine Sachleistung, kein Bargeld. Üblich ist die Belieferung über einen Anbieter, der monatlich ein Paket schickt und direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Auch hier verfällt der Anspruch monatlich, er lässt sich nicht ansparen. Details unter Pflegehilfsmittel.

Der große Posten: Umbauzuschuss

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gibt es bereits ab Pflegegrad 1. Das ist der finanziell bedeutendste Anspruch dieses Grades und der am häufigsten übersehene. Ein bodengleicher Duschumbau, ein Treppenlift oder das Entfernen von Türschwellen fallen darunter.

Bedingung bleibt: Antrag und Bewilligung vor Baubeginn. Mehr dazu unter Zuschuss zum Treppenlift und Barrierefreies Bad.

Wenn sich der Zustand verschlechtert

Pflegegrad 1 ist keine Endstation. Verschlechtert sich die Selbstständigkeit dauerhaft, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung. Das Verfahren ist dasselbe wie beim Erstantrag, siehe Pflegegrad beantragen. Was ab Pflegegrad 2 dazukommt, steht unter Pflegegrad 2.

Häufige Fragen

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für 42 Euro monatlich, Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bis 4.180 Euro je Maßnahme, Zuschuss zum Hausnotruf, kostenfreie Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige.

Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld und Pflegesachleistung beginnen erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen Entlastung und Prävention im Vordergrund.

Kann der Entlastungsbetrag angespart werden?

Innerhalb des Kalenderjahres ja. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden, danach verfallen sie.

Quellen

  • Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), §§ 28a, 40 und 45b
  • Leistungsbeträge Stand 2026

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