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Barrierefreies Bad: Kosten, Foerderung und Planung

Der Umbau zum bodengleichen Duschbad kostet je nach Ausgangslage 8.000 bis 20.000 Euro. Der größte Kostentreiber ist selten die Dusche, sondern der Bodenaufbau.

Stand: 28. Juli 2026

Badezimmer
Symbolbild · Dan Watson, stocksnap · CC0 1.0 (gemeinfrei) · Bildnachweis

Das Bad ist der Raum, in dem die meisten Stürze im Haushalt passieren. Gleichzeitig ist es der Raum, dessen Umbau am häufigsten aufgeschoben wird, weil er als groß und teuer gilt. Beides lässt sich entschärfen, wenn man weiß, welche Maßnahme wie viel bringt.

Was wie viel kostet

MaßnahmeKostenWirkung
Haltegriffe an Dusche und WC100 bis 400 €Hoch, sofort wirksam
Duschsitz, klappbar150 bis 600 €Hoch bei Standunsicherheit
WC-Sitzerhöhung oder erhöhtes WC200 bis 900 €Hoch
Rutschhemmende Beschichtung300 bis 900 €Mittel
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein5.000 bis 9.000 €Sehr hoch
Komplettsanierung barrierefrei12.000 bis 20.000 €Sehr hoch
Türverbreiterung auf 90 cm800 bis 2.500 €Nötig bei Rollator oder Rollstuhl

Die ersten drei Positionen zusammen kosten weniger als 2.000 Euro und lösen einen großen Teil der Alltagsprobleme. Wer nicht sofort sanieren will oder kann, fängt dort an.

Warum der Boden den Preis bestimmt

Eine bodengleiche Dusche braucht ein Gefälle und einen Ablauf. Ob das günstig oder teuer wird, hängt an der vorhandenen Aufbauhöhe. Ist genug Estrich vorhanden, um den Ablauf unterzubringen, bleibt es beim einfachen Austausch. Reicht die Höhe nicht, muss der Estrich geöffnet, teils die Decke angeschnitten oder ein flacher Ablauf mit Sonderkonstruktion eingebaut werden. Das ist der Unterschied zwischen 6.000 und 12.000 Euro.

Ein Fachbetrieb sollte das vor dem Angebot prüfen, notfalls durch eine kleine Bauteilöffnung. Angebote ohne diese Prüfung enthalten fast immer einen Vorbehalt, und die Nachträge kommen später.

Die Maße, die wirklich zählen

Für Rollator und Rollstuhl ist die lichte Türbreite der kritische Punkt. 80 Zentimeter reichen für einen Rollator, für einen Rollstuhl sollten es 90 sein. Türen, die nach innen aufschlagen, sind im Notfall ein Problem, weil sie blockiert sind, wenn jemand dahinter stürzt. Nach außen öffnende Türen oder Schiebetüren lösen das.

Vor WC und Waschbecken sollte eine Bewegungsfläche von 120 mal 120 Zentimetern frei bleiben, bei Rollstuhlnutzung 150 mal 150. Diese Flächen dürfen sich überlappen, das entschärft die Anforderung in kleinen Bädern deutlich.

Förderung und Reihenfolge

Bei Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Der Badumbau und ein späterer Treppenlift sind dabei zwei getrennte Maßnahmen, wenn sie zeitlich und sachlich auseinanderfallen. Unabhängig vom Pflegegrad fördert die KfW.

In beiden Fällen gilt die Regel, an der die meisten Anträge scheitern: erst der Bescheid, dann der Auftrag. Details unter Zuschuss zum Treppenlift, die Regeln sind für das Bad dieselben.

Wenn das Bad oben liegt

Ein barrierefreies Bad im Obergeschoss nützt wenig, wenn die Treppe das eigentliche Hindernis ist. In dieser Konstellation lohnt der Vergleich: Duschbad unten neu einbauen gegen Treppenlift plus Badumbau oben. Häufig ist die erste Variante günstiger und dauerhafter. Mehr dazu unter Alternativen zum Treppenlift.

Häufige Fragen

Was kostet ein barrierefreies Bad?

Der Austausch der Wanne gegen eine bodengleiche Dusche liegt bei etwa 5.000 bis 9.000 Euro. Eine Komplettsanierung eines kleinen Bades mit neuen Leitungen, Fliesen und Sanitärobjekten kostet meist 12.000 bis 20.000 Euro.

Welche Maße muss ein barrierefreies Bad haben?

Die DIN 18040-2 nennt für barrierefreie Wohnungen eine Bewegungsfläche von 120 mal 120 Zentimetern vor den Sanitärobjekten, für rollstuhlgerechte Bäder 150 mal 150 Zentimeter. Für private Umbauten ist die Norm nicht bindend, aber ein guter Maßstab.

Wird der Badumbau bezuschusst?

Ja. Bei anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Unabhängig davon fördert die KfW über das Programm Altersgerecht Umbauen. In beiden Fällen muss der Antrag vor Baubeginn bewilligt sein.

Quellen

  • DIN 18040-2, Barrierefreies Bauen, Wohnungen
  • Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), § 40 Absatz 4
  • KfW-Programm 455-B, Altersgerecht Umbauen