Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro im Monat
42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ab Pflegegrad 1. Der Anspruch verfällt monatlich und wird deshalb oft gar nicht abgerufen.

Es ist der einfachste Anspruch im ganzen Pflegerecht und gleichzeitig einer der am häufigsten verfallenden. 42 Euro monatlich, ab Pflegegrad 1, ohne Zuzahlung.
Was dazugehört
Die Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses umfasst zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen, als Einwegprodukt oder waschbar
- Schutzschürzen, einmal oder wiederverwendbar
- Mund-Nasen-Schutz
Nicht enthalten sind Inkontinenzprodukte wie Windeln oder Vorlagen. Die laufen über die Krankenkasse und ein ärztliches Rezept, nicht über die Pflegekasse. Das wird regelmäßig verwechselt.
Ebenfalls nicht enthalten sind technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Hausnotruf oder Rollstuhl. Auch die gibt es, aber über andere Wege.
Die drei Voraussetzungen
- Anerkannter Pflegegrad, mindestens Stufe 1
- Pflege zu Hause, also nicht vollstationär im Heim. In einer Wohngemeinschaft oder bei Angehörigen ist der Anspruch gegeben.
- Antrag bei der Pflegekasse
Die Pflege kann durch Angehörige, Bekannte, einen ambulanten Dienst oder eine Kombination erfolgen. Das spielt keine Rolle.
Wie man den Anspruch abruft
Der einfachste Weg ist ein Anbieter, der monatlich ein Paket liefert und direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Sie stellen einmal den Antrag, danach läuft die Lieferung automatisch. Solche Anbieter gibt es viele; sie übernehmen in der Regel auch die Antragstellung.
Alternativ kaufen Sie selbst und reichen die Rechnungen bei der Pflegekasse ein. Das ist zulässig, aber aufwendiger, und die Erstattung erfolgt nur bis 42 Euro monatlich.
Wichtig bei der Auswahl des Anbieters: Achten Sie darauf, dass die Zusammenstellung zu Ihrem Bedarf passt. Manche Standardpakete enthalten Produkte, die im konkreten Fall nie gebraucht werden, während das Benötigte fehlt. Seriöse Anbieter lassen die Box individuell zusammenstellen und den Inhalt jederzeit ändern.
Warum das Geld verfällt
Der Anspruch entsteht monatlich neu und erlischt am Monatsende. Wer im Januar nichts bestellt, bekommt im Februar nicht 84 Euro, sondern wieder 42. Über ein Jahr sind das 504 Euro, die vollständig verfallen können, ohne dass jemand darauf hinweist.
Das unterscheidet die Pflegehilfsmittel vom Entlastungsbetrag, der sich bis zum 30. Juni des Folgejahres nachholen lässt.
Was daneben noch möglich ist
Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett, ein Hausnotrufsystem oder ein Bettgalgen werden ebenfalls von der Pflegekasse übernommen, meist leihweise und mit einer Zuzahlung von 10 Prozent, maximal 25 Euro je Hilfsmittel. Sie zählen nicht gegen die 42 Euro.
Für Umbauten in der Wohnung gibt es zusätzlich bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, siehe Zuschuss zum Treppenlift. Was in Ihrem Pflegegrad sonst noch zur Verfügung steht, zeigt die Pflegegrad-Übersicht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege. Es handelt sich um eine Sachleistung, nicht um eine Auszahlung.
Kann ich den Betrag ansparen?
Nein. Der Anspruch besteht monatlich und verfällt am Monatsende. Nicht abgerufene Beträge werden nicht übertragen.
Welche Produkte sind enthalten?
Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen als Einmal- oder Mehrfachprodukt, Schutzschürzen und Mund-Nasen-Schutz. Nicht enthalten sind Windeln und andere Inkontinenzprodukte, die laufen über die Krankenkasse.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), § 40 Absatz 2
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, Produktgruppe 54
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