Pflegegrad 2: Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag
347 Euro Pflegegeld monatlich, dazu Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ab Pflegegrad 2 öffnet sich der eigentliche Leistungskatalog.

Pflegegrad 2 ist der häufigste Pflegegrad in Deutschland. Mit ihm beginnt das, was die meisten unter Pflegeleistungen verstehen.
Die monatlichen Leistungen
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Pflegegeld bei häuslicher Pflege | 347 € |
| Pflegesachleistung durch ambulanten Dienst | bis 796 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € |
| Tages- und Nachtpflege | bis 721 € |
| Vollstationäre Pflege | 805 € |
Pflegegeld, Sachleistung oder beides
Das Pflegegeld von 347 Euro wird ausgezahlt, wenn Angehörige pflegen. Es ist steuerfrei und muss nicht belegt werden.
Die Pflegesachleistung von bis zu 796 Euro rechnet ein ambulanter Dienst direkt mit der Kasse ab. Sie ist deutlich höher, weil professionelle Leistung teurer ist.
Die Kombinationsleistung mischt beides anteilig. Wird die Sachleistung zu 50 Prozent ausgeschöpft, bleiben 50 Prozent des Pflegegeldes, also rund 174 Euro. Diese Kombination ist in der Praxis der Normalfall: Der Dienst übernimmt die Körperpflege am Morgen, den Rest die Familie.
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 abrufen, bei Pflegegrad 2 halbjährlich. Wird er versäumt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen.
Der gemeinsame Jahresbetrag
Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Dieser steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und lässt sich flexibel auf beide Formen verteilen. Das ersetzt die frühere Regelung mit getrennten Töpfen und Übertragungsquoten.
Praktisch bedeutet das: Wer pflegende Angehörige entlasten will, sei es für Urlaub, Krankheit oder eine Auszeit, greift auf einen Topf zu und muss nicht mehr rechnen, welcher Anteil aus welchem Bereich stammt. Details unter Verhinderungspflege.
Was oft übersehen wird
Rentenpunkte für die Pflegeperson. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für Angehörige, die mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, pflegen und höchstens 30 Stunden erwerbstätig sind. Das muss beantragt werden und läuft nicht automatisch.
Unfallversicherung. Pflegende Angehörige sind während der Pflegetätigkeit gesetzlich unfallversichert, beitragsfrei.
Pflegekurse. Kostenfrei, auch als Schulung zu Hause. Wer erstmals pflegt, spart sich damit viele Fehler.
Zuschuss zum Hausnotruf. Wird von der Pflegekasse übernommen, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Höherstufung
Verschlechtert sich der Zustand, ist ein Antrag auf Höherstufung möglich, jederzeit und formlos. Der Sprung auf Pflegegrad 3 bedeutet 599 statt 347 Euro Pflegegeld, also rund 3.000 Euro mehr im Jahr. Das Verfahren entspricht dem Erstantrag, siehe Pflegegrad beantragen.
Einen Überblick über alle Stufen gibt die Pflegegrad-Übersicht.
Häufige Fragen
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2?
347 Euro monatlich, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere private Personen erfolgt. Der Betrag wurde zum 1. Januar 2025 angehoben und bleibt 2026 unverändert.
Wie viel Geld steht bei Pflegegrad 2 insgesamt zur Verfügung?
Pflegegeld 347 Euro plus Entlastungsbetrag 131 Euro plus Pflegehilfsmittel 42 Euro ergibt 520 Euro monatlich. Hinzu kommen der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Zuschüsse für Umbauten.
Bekommen pflegende Angehörige Rentenpunkte?
Ja, wenn ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen gepflegt wird und die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist. Die Pflegekasse zahlt dann Rentenbeiträge.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), §§ 36 bis 45b sowie § 44
- Leistungsbeträge Stand 2026
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