Riester-Rente: Zulagen, Kosten und für wen sie noch passt
175 Euro Grundzulage, bis zu 300 Euro je Kind. Wo viele Zulagen auf kleine Beiträge treffen, ist Riester stark. Wo nicht, fressen die Kosten den Vorteil.

Riester hat einen schlechten Ruf, der zur Hälfte verdient ist. Die Kritik an hohen Kosten und mageren Renten trifft viele Verträge. Die Förderung selbst ist dagegen für bestimmte Konstellationen sehr wirksam.
Die Zulagen
| Zulage | Betrag jährlich |
|---|---|
| Grundzulage | 175 € |
| Kinderzulage, Geburt ab 2008 | 300 € je Kind |
| Kinderzulage, Geburt vor 2008 | 185 € je Kind |
| Berufseinsteigerbonus unter 25 | einmalig 200 € |
Die Kinderzulage wird gezahlt, solange Kindergeld bezogen wird.
Der Mindesteigenbeitrag
Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, höchstens 2.100 Euro im Jahr, wobei die Zulagen auf diesen Betrag angerechnet werden. Der Sockelbetrag beträgt 60 Euro jährlich.
Ein Beispiel: Vorjahresbrutto 30.000 Euro, ein Kind ab 2008 geboren.
- 4 Prozent von 30.000 Euro = 1.200 Euro
- abzüglich Grundzulage 175 Euro und Kinderzulage 300 Euro
- Eigenbeitrag: 725 Euro jährlich
- In den Vertrag fließen 1.200 Euro
Auf 725 Euro Eigenleistung kommen 475 Euro Zulage. Das sind rund 65 Prozent Förderquote im ersten Schritt, unabhängig von jeder Kapitalmarktrendite.
Wer weniger als den Mindestbeitrag zahlt, bekommt die Zulagen anteilig gekürzt. Das ist der häufigste Fehler: Nach einer Gehaltserhöhung wird der Beitrag nicht angepasst, und die Zulage schrumpft.
Der Sonderausgabenabzug
Alternativ zu den Zulagen prüft das Finanzamt automatisch, ob der Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro günstiger ist. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, wird die Differenz erstattet. Diese Günstigerprüfung läuft von selbst, sofern Sie die Anlage AV zur Steuererklärung einreichen.
Bei höheren Einkommen wirkt dieser Weg stärker als die Zulagen.
Die Schwächen
Kosten. Viele Altverträge haben Abschluss- und Verwaltungskosten, die einen großen Teil der Förderung aufzehren. Prüfen Sie die Effektivkosten im Produktinformationsblatt.
Beitragsgarantie. Riester verlangt zwingend, dass zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zur Verfügung stehen. Diese 100-Prozent-Garantie zwingt Anbieter in sichere, renditearme Anlagen.
Volle Besteuerung. Die spätere Riester-Rente wird zu 100 Prozent versteuert, nicht anteilig.
Enge Bindung. Kündigung gilt als schädliche Verwendung und löst die Rückzahlung aller Förderung aus, siehe Riester-Rente kündigen.
Was in der Auszahlungsphase gilt
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 62. Bis zu 30 Prozent des Kapitals können zu Beginn als Einmalbetrag entnommen werden, der Rest muss als lebenslange Rente fließen. Kleinbetragsrenten können vollständig abgefunden werden.
Positiv: Riester-Vermögen ist bei der Grundsicherung im Alter im gesetzlichen Rahmen geschützt und wird nicht als verwertbares Vermögen angerechnet, siehe Grundsicherung im Alter.
Die nüchterne Einordnung
Für Familien mit zwei oder mehr Kindern und mittlerem Einkommen ist die Förderquote so hoch, dass sie auch schwache Produkte trägt. Für kinderlose Singles mit durchschnittlichem Einkommen ist die Rechnung deutlich enger und hängt vollständig an den Kosten des konkreten Vertrags.
Wer einen bestehenden Vertrag prüfen will, findet die entscheidenden Zahlen im jährlichen Standmitteilungsschreiben. Eine unabhängige Einschätzung geben die Verbraucherzentralen.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Riester-Zulagen?
Die Grundzulage beträgt 175 Euro jährlich. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, kommen 300 Euro je Kind hinzu, für davor geborene 185 Euro. Berufseinsteiger unter 25 erhalten einmalig 200 Euro zusätzlich.
Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen?
Vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro jährlich, abzüglich der Zulagen. Mindestens sind 60 Euro im Jahr zu zahlen. Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulagen anteilig gekürzt.
Für wen lohnt sich Riester?
Vor allem für Familien mit mehreren Kindern und für Personen mit mittlerem Einkommen und hoher Steuerlast. Bei kinderlosen Gutverdienern entscheidet der Sonderausgabenabzug, bei sehr niedrigen Einkommen die Zulagenquote.
Quellen
- Einkommensteuergesetz (EStG), §§ 10a und 79 bis 99
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)
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