Rente beantragen: Fristen, Unterlagen und der richtige Zeitpunkt
Die Rente kommt nicht automatisch. Drei Monate vor dem gewünschten Beginn ist der richtige Zeitpunkt, und wer die Drei-Monats-Frist danach verstreichen lässt, verliert Monate ersatzlos.

Der Rentenantrag ist Verwaltungsarbeit, keine Wissenschaft. Teuer wird er nur, wenn er zu spät kommt.
Die Frist, an der es hängt
Nach § 99 SGB VI wird eine Rente von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wenn der Antrag bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf dieses Monats gestellt wird. Bei späterer Antragstellung beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat.
Ein Beispiel: Die Voraussetzungen sind im März erfüllt. Wird bis Ende Juni beantragt, beginnt die Rente im März. Wird im August beantragt, beginnt sie im August. Fünf Monatsrenten sind weg, und sie kommen nicht zurück.
Der richtige Zeitpunkt
Drei Monate vor dem gewünschten Beginn. Früher geht auch, üblicherweise nimmt die Rentenversicherung Anträge bis zu sechs Monate im Voraus entgegen. Der Vorlauf ist nützlich, weil fast immer Unterlagen fehlen.
Diese Unterlagen sollten bereitliegen
- Personalausweis oder Reisepass
- Rentenversicherungsnummer, steht auf jedem Schreiben der Rentenversicherung
- Bankverbindung
- Nachweis der Krankenversicherung, für die Meldung zur Krankenversicherung der Rentner
- Geburtsurkunden der Kinder, für Kindererziehungszeiten
- Nachweise über Schul-, Ausbildungs- und Studienzeiten
- Bei Schwerbehinderung: der Schwerbehindertenausweis
- Bei Auslandszeiten: entsprechende Nachweise
Die Kontenklärung vorher erledigen
Bevor Sie den Antrag stellen, sollte Ihr Versicherungskonto vollständig sein. Lücken im Konto führen zu Nachfragen, die den Antrag verzögern, und im schlimmsten Fall zu einer niedrigeren Rente, weil Zeiten nicht berücksichtigt werden.
Fordern Sie eine Kontenklärung an. Die Rentenversicherung prüft dann alle gespeicherten Zeiten und fordert fehlende Nachweise an. Das dauert einige Monate, deshalb gehört es nicht in die Woche vor dem Antrag, sondern ein bis zwei Jahre davor.
Wo Sie den Antrag stellen
Vier Wege stehen offen:
Online über die eServices der Deutschen Rentenversicherung, mit Online-Ausweisfunktion oder Signatur.
Bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle, telefonisch oder vor Ort. Dort wird der Antrag gemeinsam ausgefüllt, was Fehler vermeidet.
Bei einem Versichertenberater oder Versichertenältesten, ehrenamtlich tätig, kostenfrei und oft mit Hausbesuch.
In vielen Städten auch bei den Versicherungsämtern der Kommune.
Die Beratung ist in allen Fällen kostenlos. Kostenpflichtige Angebote privater Dienstleister sind für einen normalen Altersrentenantrag nicht nötig.
Bevor Sie unterschreiben: der Rentenbeginn
Der Antrag fragt nach dem gewünschten Rentenbeginn. Diese Angabe entscheidet über Abschläge und über die Höhe für den Rest des Lebens. Klären Sie vorher, welcher Termin für Sie der günstigste ist, siehe Wann kann ich in Rente gehen und Früher in Rente gehen.
Ein Detail, das oft übersehen wird: Der Rentenbeginn liegt fast immer am Monatsersten. Wer zum Monatsende noch arbeitet, sollte den Übergang so legen, dass keine Lücke bei der Krankenversicherung entsteht.
Nach dem Antrag
Die Bearbeitung dauert üblicherweise ein bis drei Monate. Verzögert sie sich, kann ein Vorschuss gezahlt werden. Der Rentenbescheid enthält die Berechnung im Detail, siehe Rente berechnen. Prüfen Sie ihn, insbesondere die berücksichtigten Zeiten. Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich.
Häufige Fragen
Wann sollte ich die Rente beantragen?
Etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Dann bleibt Zeit für Rückfragen und fehlende Unterlagen, und die erste Zahlung kommt pünktlich.
Was passiert, wenn ich den Antrag zu spät stelle?
Wird der Antrag später als drei Kalendermonate nach Ablauf des Monats gestellt, in dem die Voraussetzungen erfüllt waren, beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat. Die Monate davor sind verloren.
Welche Unterlagen brauche ich?
Personalausweis, Rentenversicherungsnummer, Bankverbindung, Krankenversicherungsnachweis, Geburtsurkunden der Kinder, Nachweise über Ausbildungs- und Kindererziehungszeiten sowie bei Schwerbehinderung den Ausweis.
Quellen
- Sozialgesetzbuch VI (SGB VI), § 99 zum Rentenbeginn und § 115 zum Antragserfordernis
- Deutsche Rentenversicherung, Informationen zum Rentenantrag
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