
Pflege & Pflegegrad
Pflegegrad und Pflegeleistungen: Antrag, Stufen, Geld
Der Pflegegrad entscheidet über jede weitere Leistung. Wie der Antrag läuft, wie die Begutachtung bewertet wird und welche Beträge in welcher Stufe fließen, steht hier mit Zahlen für 2026.
Stand: 28. Juli 2026
Ohne Pflegegrad gibt es keine Leistung. Deshalb ist der Antrag der erste und wichtigste Schritt, und deshalb lohnt es sich, die Begutachtung zu verstehen, bevor sie stattfindet.
Die Leistungsbeträge 2026 im Überblick
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld monatlich | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Entlastungsbetrag monatlich | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Zuschuss Wohnumfeld je Maßnahme | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |
Das Pflegegeld wird 2026 nicht erhöht. Die letzte Anhebung erfolgte Anfang 2025, die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 vorgesehen.
Wie der Pflegegrad zustande kommt
Bewertet wird nicht, wie krank jemand ist, sondern wie selbstständig er im Alltag noch handeln kann. Sechs Bereiche fließen mit unterschiedlichem Gewicht in eine Punktzahl ein: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Die Selbstversorgung wiegt mit 40 Prozent am schwersten.
Der teuerste Fehler beim Umbau
Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, muss vor Beginn der Arbeiten beantragt und bewilligt sein. Wer zuerst den Treppenlift bestellt und danach den Antrag stellt, verliert den Anspruch. Bei mehreren Anspruchsberechtigten in einem Haushalt sind bis zu 16.720 Euro möglich.
Was wir nicht beurteilen können
Ob Ihnen ein bestimmter Pflegegrad zusteht, hängt vom Ergebnis der Begutachtung ab. Wir erklären das Verfahren und die Beträge. Eine Einschätzung des Einzelfalls leisten Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die kostenfrei ist.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Bei Pflegegrad 2 sind es 347 Euro monatlich, bei Pflegegrad 3 599 Euro, bei Pflegegrad 4 800 Euro und bei Pflegegrad 5 990 Euro. Pflegegrad 1 sieht kein Pflegegeld vor. Die Beträge wurden zuletzt Anfang 2025 angehoben und bleiben 2026 unverändert.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag liegt bei 131 Euro im Monat und steht bei häuslicher Pflege in allen Pflegegraden von 1 bis 5 zur Verfügung.
Wie schnell muss die Pflegekasse entscheiden?
In der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang. Wird diese Frist ohne ausreichenden Grund überschritten, muss die Pflegekasse für jede angefangene Woche der Verspätung 70 Euro zahlen.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), insbesondere §§ 14, 15, 36 bis 45b
- Begutachtungsrichtlinien des GKV-Spitzenverbandes
- Leistungsbeträge Stand 2026, unverändert seit der Anhebung zum 1. Januar 2025
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