Pflegegrad beantragen: Ablauf, Formular und Begutachtung
Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, um den Antrag zu stellen. Entscheidend ist danach die Begutachtung, und darauf kann man sich vorbereiten.

Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu allen weiteren Leistungen: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Hilfsmittel, Zuschüsse für Umbauten. Ohne ihn gibt es nichts davon.
Schritt 1: Antrag stellen, sofort
Der Antrag ist formlos. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, ein Zweizeiler per Post oder über das Kundenportal ebenso. Ein Muster ist nicht nötig, dieser Satz reicht:
Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung. Bitte senden Sie mir die erforderlichen Unterlagen zu.
Warum die Eile: Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend und nicht erst ab der Begutachtung. Jeder Monat Zögern kostet bares Geld. Wer unsicher ist, ob es reicht, stellt den Antrag trotzdem. Eine Ablehnung kostet nichts außer Zeit.
Den Antrag kann auch eine bevollmächtigte Person stellen, etwa Angehörige mit Vorsorgevollmacht.
Schritt 2: Das Pflegetagebuch
Zwischen Antrag und Begutachtung liegen meist zwei bis vier Wochen. Nutzen Sie diese Zeit für ein Pflegetagebuch. Notieren Sie über ein bis zwei Wochen, bei welchen Verrichtungen wie viel Unterstützung nötig war.
Das ist kein Formalismus. Bei der Begutachtung wird ein Ausschnitt von einer Stunde bewertet, und viele Menschen zeigen sich in dieser Stunde von ihrer besten Seite. Das Tagebuch liefert die Gegenprobe.
Schritt 3: Die Begutachtung verstehen
Bewertet wird Selbstständigkeit, nicht Krankheit. Die Frage lautet nicht „Was fehlt Ihnen?”, sondern „Was können Sie noch allein?”. Sechs Module fließen mit unterschiedlichem Gewicht ein:
| Modul | Gewicht |
|---|---|
| Mobilität | 10 % |
| Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | zusammen 15 % |
| Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | (höherer Wert zählt) |
| Selbstversorgung | 40 % |
| Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen | 20 % |
| Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % |
Die Selbstversorgung wiegt am schwersten: Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettengang.
Für den Termin
- Seien Sie ehrlich, nicht tapfer. Der häufigste Fehler ist Beschönigen. Wenn etwas nur mit Mühe oder nur an guten Tagen geht, sagen Sie das.
- Eine vertraute Person dabei. Sie ergänzt, was in der Situation untergeht.
- Unterlagen bereitlegen: Medikamentenplan, Arztbriefe, Schwerbehindertenausweis, Pflegetagebuch, Hilfsmittelliste.
- Nichts vorher aufräumen. Der Alltag soll sichtbar sein, wie er ist.
- Nach dem Gutachten fragen. Sie haben Anspruch darauf, bitten Sie ausdrücklich um Übersendung. Ohne das Gutachten lässt sich ein Widerspruch nicht begründen.
Schritt 4: Der Bescheid
Der Bescheid nennt den Pflegegrad und den Beginn. Stimmt er nicht mit Ihrer Einschätzung überein, haben Sie vier Wochen Zeit für den Widerspruch. Wie das läuft, steht unter Widerspruch gegen den Pflegegrad.
Welche Leistungen mit welchem Grad verbunden sind, finden Sie in der Übersicht der Pflegegrade.
Beratung, die nichts kostet
Nach § 7a SGB XI haben Sie Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung. Pflegestützpunkte beraten unabhängig und helfen auch beim Ausfüllen der Unterlagen. Das ist ein Angebot, das erstaunlich wenige nutzen.
Häufige Fragen
Wie stelle ich den Antrag auf einen Pflegegrad?
Formlos bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben reicht. Die Kasse schickt dann Formulare zu. Wichtig ist das Datum des ersten Kontakts, denn ab diesem Monat werden Leistungen gezahlt.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel 25 Arbeitstage ab Antragseingang. Überschreitet die Pflegekasse diese Frist ohne ausreichenden Grund, muss sie für jede angefangene Woche der Verspätung 70 Euro zahlen.
Wer kommt zur Begutachtung?
Bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Die Begutachtung findet meist zu Hause statt und dauert etwa 60 Minuten.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), §§ 14, 15, 18 und 33
- Begutachtungsrichtlinien des GKV-Spitzenverbandes
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