Hörgeräte Kosten: Festbetrag, Zuzahlung und Eigenanteil
Es gibt zuzahlungsfreie Hörgeräte, die vollständig von der Kasse getragen werden. Wer trotzdem 2.000 Euro zahlt, hat eine Zusatzausstattung gekauft, nicht bessere Verständlichkeit gegen Aufpreis gemietet.

Hörgeräte sind der Hilfsmittelbereich mit der größten Spanne zwischen dem, was zusteht, und dem, was verkauft wird. Beides ist legitim, man sollte nur wissen, worüber man entscheidet.
Was die Kasse leistet
Die gesetzliche Krankenversicherung schuldet eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Dafür ist ein Festbetrag je Ohr vorgesehen, der seit der Anhebung 2013 in einer Größenordnung von rund 685 Euro liegt, ergänzt um eine Pauschale für Reparaturen. Bei beidseitiger Versorgung gibt es für das zweite Gerät einen Abschlag.
Der Festbetrag wurde bewusst so bemessen, dass damit eine ausreichende Versorgung möglich sein muss. Das bedeutet: Es muss zuzahlungsfreie Geräte geben, und der Akustiker ist verpflichtet, mindestens eines anzubieten und in den Vergleich einzubeziehen.
Ihre Eigenleistung beschränkt sich dann auf die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro je Gerät.
Der Ablauf
- HNO-Arzt stellt die Hörminderung fest und verordnet die Versorgung
- Hörakustiker führt die Anpassung durch, vergleicht mehrere Geräte
- Testphase, üblicherweise mehrere Wochen im Alltag
- Abschlussmessung und Abrechnung mit der Kasse
Die Testphase ist der wichtigste Teil. Ein Hörgerät, das im schallgedämmten Raum gut funktioniert, muss sich im Restaurant, im Auto und beim Telefonieren beweisen.
Wofür der Aufpreis tatsächlich gezahlt wird
Aufpreispflichtige Geräte unterscheiden sich meist in:
- Zahl der Kanäle für die Feinabstimmung
- Automatische Programmwechsel zwischen Hörsituationen
- Richtmikrofontechnik für laute Umgebungen
- Bluetooth-Anbindung an Telefon und Fernseher
- Bauform und Größe, besonders unauffällige Geräte
- Wiederaufladbarkeit statt Batteriewechsel
Für manche Menschen sind diese Merkmale den Aufpreis wert, besonders wer beruflich viel in lauten Umgebungen kommuniziert. Für andere nicht. Die Entscheidung sollte auf einem Vergleich beruhen, nicht auf einer Beschreibung.
Wie Sie den Vergleich erzwingen
Sagen Sie beim ersten Termin ausdrücklich: „Ich möchte ein zuzahlungsfreies Gerät testen.” Sie haben Anspruch darauf, und ein seriöser Betrieb bietet es ohnehin an.
Testen Sie es über die volle Testphase im Alltag, nicht nur im Laden. Erst danach, mit dem eigenen Höreindruck als Maßstab, macht der Vergleich mit einem Aufpreismodell Sinn. Ein Unterschied, den Sie im direkten Vergleich nicht hören, ist keiner, für den Sie zahlen sollten.
Lassen Sie sich den Mehrkostenbetrag schriftlich ausweisen und unterschreiben Sie keine Erklärung, mit der Sie auf die Sachleistung verzichten.
Warum die Versorgung nicht aufgeschoben werden sollte
Schwerhörigkeit entwickelt sich schleichend und wird im Mittel viele Jahre zu spät versorgt. Das ist nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit: Unbehandelte Schwerhörigkeit gilt als einer der stärker gewichteten beeinflussbaren Risikofaktoren für kognitiven Abbau, weil sie Reize reduziert und sozialen Rückzug begünstigt. Mehr dazu unter Gedächtnistraining.
Ein Hörtest ist niedrigschwellig, kostet in der Regel nichts und ist unabhängig davon sinnvoll, ob am Ende ein Gerät steht.
Weiterführend
Eine ausführlichere Übersicht zu Geräteklassen, Bauformen und zum Anpassungsprozess bietet das Netzwerkportal hoer-gut.
Häufige Fragen
Was zahlt die Krankenkasse für Hörgeräte?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Festbetrag je Ohr, der nach der Festbetragsanpassung 2013 in einer Größenordnung von rund 685 Euro liegt, dazu eine Pauschale für Reparaturen. Der Festbetrag ist so bemessen, dass eine ausreichende Versorgung ohne Aufpreis möglich sein muss.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Euro je Hörgerät, also 20 Euro bei beidseitiger Versorgung. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt auch das nicht.
Muss ich private Modelle testen?
Nein, aber Sie sollten es. Der Akustiker ist verpflichtet, mindestens ein zuzahlungsfreies Gerät anzubieten und zu vergleichen. Testen Sie dieses ausdrücklich, bevor Sie über Aufpreismodelle sprechen.
Quellen
- Sozialgesetzbuch V (SGB V), §§ 33, 36 und 61
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, Produktgruppe 13
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