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Rente & Ruhestand

Rente und Ruhestand: Antrag, Berechnung, Steuern

Symbolbild · Senior Living, stocksnap · CC0 1.0 (gemeinfrei) · Bildnachweis

Der Rentenantrag ist kein Formular, das man nebenbei ausfüllt. Wann Sie ihn stellen, welche Abschläge greifen und was nach Steuern und Krankenversicherung übrig bleibt, entscheidet über einige hundert Euro im Monat.

Stand: 28. Juli 2026

Die gesetzliche Rente folgt einer überschaubaren Zahl von Regeln. Das Problem ist weniger ihre Komplexität als ihre Verteilung: Die Altersgrenze steht an einer Stelle, der Abschlag an einer zweiten, die Krankenversicherungspflicht an einer dritten. Wer nur eine davon kennt, rechnet falsch.

Die vier Fragen, an denen alles hängt

Wann darf ich? Die Regelaltersgrenze steigt jahrgangsweise auf 67 Jahre. Daneben gibt es mehrere vorgezogene Renten, jede mit eigenen Voraussetzungen und eigenen Abschlägen.

Wie viel bekomme ich? Die Formel ist simpler als ihr Ruf: Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor mal aktueller Rentenwert mal Rentenartfaktor. Der Rentenwert liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 42,52 Euro.

Was geht davon ab? Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden direkt einbehalten. Danach kommt gegebenenfalls die Steuer, die aber nicht automatisch abgezogen wird.

Was passiert, wenn es nicht reicht? Dann greift die Grundsicherung im Alter. Sie ist ein eigenständiger Anspruch und kein Almosen, wird aber nur auf Antrag gezahlt.

Der häufigste teure Fehler

Der Antrag wird zu spät gestellt. Die Rente beginnt frühestens in dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, aber rückwirkend gezahlt wird nur, wenn der Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Ablauf des Monats gestellt wird, in dem die Voraussetzungen vorlagen. Wer später kommt, bekommt die Rente erst ab Antragsmonat. Diese Monate sind ersatzlos weg.

Was hier nicht steht

Wir rechnen keine individuellen Renten aus. Die verbindliche Auskunft über Ihre Entgeltpunkte, Ihre anrechenbaren Zeiten und Ihren frühestmöglichen Rentenbeginn gibt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung, kostenlos und auf Antrag. Diese Auskunft sollten Sie einholen, bevor Sie irgendetwas entscheiden.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der aktuelle Rentenwert?

Seit dem 1. Juli 2026 liegt der aktuelle Rentenwert bei 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Zuvor waren es 40,79 Euro, die Anpassung betrug 4,24 Prozent und gilt bundesweit einheitlich.

Muss ich meine Rente beantragen oder kommt sie automatisch?

Die Altersrente kommt nicht automatisch. Sie müssen sie beantragen, idealerweise etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Ohne Antrag zahlt die Rentenversicherung nicht aus.

Ist die Rente steuerpflichtig?

Ein Teil der Rente ist steuerpflichtig. Wie groß dieser Teil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Ob am Ende tatsächlich Steuer anfällt, entscheidet das zu versteuernde Gesamteinkommen einschließlich Grundfreibetrag.

Quellen

  • Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026, Meldung vom 5. März 2026
  • Rentenwertbestimmungsverordnung 2026, Zustimmung des Bundesrates am 12. Juni 2026
  • Sozialgesetzbuch VI (SGB VI), insbesondere §§ 33 bis 51 und § 99